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Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
Das Handelsregister wird dem Bereich Registersachen innerhalb des Registergericht zugeordnet. Hierzu gehören auch das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister.
Die öffentlichen Register ermöglichen es jedermann, die EInsicht über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Das Handelsregister genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht tübingen beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts tübingen ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.