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Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht trier beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts trier ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.
Das Handelsregister im Registergericht ist ein öffentliches Register und daher für jeden zugänglich.
In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.