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Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts tecklenburg möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.
Einen amtlich Handelsregisterauszug vom Registergericht tecklenburg können Sie online bestellen und wird Ihnen per PDF zugeschickt.
In den Amtsgericht tecklenburg kann das Handelsregister öffentlich eingesehen werden.