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Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts speyer möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.
Die Abwicklung Ihres Auftrages ist unkompliziert.
Sparen Sie sich die Arbeit und beauftragen Sie Ihren Auszug aus dem Handelsregister direkt bei online bei uns.