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Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht singen beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts singen ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts singen möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts singen möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.