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Handelsregister Seligenstadt - Vereinsregister Seligenstadt - Grundbuchamt Seligenstadt - Einwohnermeldeamt Seligenstadt Meldebescheinigung Seligenstadt - Registergericht Seesen - Registergericht Senftenberg
Das Handelsregister wird dem Bereich Registersachen innerhalb des Registergericht zugeordnet. Hierzu gehören auch das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister.
Die öffentlichen Register ermöglichen es jedermann, die EInsicht über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Das Handelsregister genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts seligenstadt möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.
In den Amtsgericht seligenstadt kann das Handelsregister öffentlich eingesehen werden.