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Das Handelsregister wird dem Bereich Registersachen innerhalb des Registergericht zugeordnet. Hierzu gehören auch das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister.
Die öffentlichen Register ermöglichen es jedermann, die EInsicht über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen.
Das Handelsregister genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.