AG Fürth/Odw.
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Bei uns gibt es keine versteckten Kosten
Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
Sie sparen sich längere Wartezeiten und umständliche Behördengänge indem Sie den Handelsregisterauszug einfach online anfordern.