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Handelsregister Augsburg - Vereinsregister Augsburg - Grundbuchamt Augsburg - Einwohnermeldeamt Augsburg Meldebescheinigung Augsburg - Registergericht Aschaffenburg - Registergericht Bad Hersfeld
In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
Die Einsicht in das Register und den öffentlich zugänglichen Registerakten ist kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts augsburg möglich. Handelsregisterauszug (oder “Registerausdrucke”) könnenn Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts erhalten.
Falls Sie die Registerakten selbst einsehen nöchten, müssen sie aber selbst dort hinfahren.
Falls Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann könnnen SIe auch einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht augsburg beauftragen. Der beglaubgte Auszug wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen per Post zugestellt.
Das Handelsregister des Amtsgerichts augsburg ist für jedermann kostenlos einsehbar. Wenn Ihnen aber die Zeit fehlt, dort selbst Einsicht zu nehmen, dann bestellen Sie den Auszug einfach online.