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Hier noch ein kleiner Hinweis an unsere Kunden: Der Ausdruck “amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister” wird seit geraumer Zeit mit “amtlicher Abdruck” bezeichnet. Der Inhalt ist allerdings der selbe wie früher.
Sparen Sie sich die Arbeit und beauftragen Sie Ihren Auszug aus dem Handelsregister einfach direkt bei online bei uns.
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