Ein Registergericht ist im Rechtswesen in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung für Amtsgerichte, die das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Partnerschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und - außer in Baden-Württemberg - auch das Grundbuch (wenn es als Grundstücksregister verstanden werden will) führen.
Handelsregister und Genossenschaftsregister werden inzwischen meist konzentriert bei dem Amtsgericht geführt, das am Sitz des zuständigen Landgerichts seine Niederlassung hat. Vereins- und Güterrechtsregister sowie das Grundbuch werden in der Regel bei dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht geführt.
Zuständigkeit der Registergerichte:
- Handelssachen sowie Angelegenheiten des
- Handelsregisters
- Genossenschaftsregisters
- Partnerschaftsregisters
- Vereinsregisters
- Güterrechtsregisters
- Aufgaben des Amtsgerichts München bei Anträgen von Kartellbehörden auf Bestellung von Vertretern für nicht rechtsfähige Kartelle
- Aufgaben des Amtsgerichts München nach dem Gesetz über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen
- Rechtshilfe in den genannten Angelegenheiten
Tags: Handelsregisterauskunft, Amtsgericht